Januar 2016 Zu möglichen Einführung einer Sprechprüfung im schriftlichen Abitur

Eltern von Gymnasialschülern lehnen zusätzliche Fremdsprachenprüfung ab

Schon jetzt besteht das ‚schriftliche Abitur‘ in modernen Fremdsprachen aus zwei getrennten Prüfungen, einem rein schriftlichen Teil und einem Hörverstehenstest.
Saarländische Schüler sollen ab 2018 zusätzlich eine Sprechprüfung ablegen. Beide Prüfungsformen kommen auch in den anderen Bundesländern zum Einsatz, allerdings nie im Doppelpack wie im Saarland geplant. „Das ist eine unnötige Erschwernis für saarländische Abiturienten“, kommentieren die beiden Vorsitzenden der Landeselternvertretung Gymnasien (LEV Gym), Nicola Rödder und Stefan Münkner, den Vorstoß des Bildungsministeriums. Die Elternvertreter fordern deshalb, dass die Schüler zwischen Hörverstehenstest und Sprechprüfung wählen dürfen.

Dies setzt allerdings voraus, so Rödder und Münkner, dass die Bedingungen für Hörverstehenstests im Saarland genauer festgelegt werden. In den letzten Jahren wurden Aufnahmen für die Englisch-Prüfungen ausgewählt, die Störgeräusche (Bahnhof), starke Akzentfärbungen (Inder) und abwegige Themen (Alzheimer) enthielten. Dies wurde nicht nur von den Prüflingen kritisiert, auch Fachlehrer hatten Schwierigkeiten, den Inhalt der Beiträge zu verstehen.

Pressemitteilung vom 28.1.2016 (Verändert erschienen in der Saarbrücker Zeitung)