Mai 2016 Stellungnahme der LEV zum Thema Leistungsmessung und -bewertung
Die LEV engagiert sich für eine Überarbeitung schulrechtlicher Regelungen zu Leistungsmessung und -bewertung
Die allgemein bekannten Gütekriterien für Tests – Objektivität, Reliabilität und Validität – werden im schulischen Kontext angestrebt, sind aber auch praktischen Gründen nur eingeschränkt erreichbar. Aus Sicht der Landeselternvertretung Gymnasien sollten im Hinblick auf schulische Leistungsmessung und -bewertung einige allgemeine Kriterien erfüllt und konkrete Regelungen eingehalten werden, die ausführlich in der Stellungnahme vom Mai 2016 beschrieben sind. Kurzgefasst enthält die Veröffentlichung der Elternvertreter folgende Denkanstöße:
- Allgemeine Kriterien
- Die Lernziele sollen gesellschaftliche, wirtschaftliche oder persönlichkeitsbezogene Relevanz haben.
- Für zu messende Kompetenzen muss die Lernbarkeit im Schulalltag gewährleistet sein.
- Es müssen verlässliche Messverfahren und Bewertungsmaßstäbe verfügbar sein.
- Die Kriterien und Maßstäbe für Leistungsmessung sollten fachbezogen zumindest auf Schulebene fest- und offengelegt werden.
- Schüler und Lehrer sollen die Möglichkeit erhalten, sich über verschiedene Formen oder Ersatzformen von Leistungserbringung abzustimmen.
- Bewertende Rückmeldung von Mitschülern müssen von der Lehrkraft moderiert und kontrolliert werden.
- Die Benotung durch Mitschüler lehnen die Elternvertreter ab.
- Eine Stärkung der Beratungskompetenz der Lehrkräfte – beispielsweise durch das Projekt ProfIL – begrüßt die LEV Gymnasien.
- Klassenarbeiten und schriftliche Überprüfungen
- Zu Beginn jedes Halbjahres sollten alle Prüfungstermine (wenigstens vorläufig) festgelegt werden.
- Zwischen Rückgabe und nächster Prüfung muss ein zeitlicher Mindestabstand eingehalten werden.
- Nach Krankheit oder Beurlaubung eines Schülers muss ein Mindestabstand bis zum Nachschreiben eingehalten werden.
- Die Lehrkraft darf auf Nachschreiben verzichten, der Schüler darf Nachschreiben einfordern.
- Spätestens eine Woche vor Prüfungstermin müssen die Lerninhalte bekanntgegeben werden.
- Erzielen mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis, sollte eine kleine Kommission (Schulleitung, Lehrkraft, Elternvertreter, Schülervertreter) über das weitere Vorgehen entscheiden.
- Ein Notenspiegel sollte für jede Überprüfung bekanntgegeben werden.
- Die Unterschrift der Eltern muss bis zur Volljährigkeit überprüft werden.
- Hausaufgaben
- Mündliche Abfragen vor der Klasse sollten zurückhaltend eingesetzt werden.
- Nicht angefertigte Hausaufgaben dürfen ausschließlich die Mitarbeitsnote beeinflussen.
- Hausaufgaben sind rechtzeitig vor Ende der Schulstunde anzukündigen.
- Hausaufgaben dürfen nicht über die Ferien aufgegeben werden.
- Mitarbeit
- Die Elternvertretung begrüßen die inzwischen verbreitete regelmäßige Mitteilung der Mitarbeitsnote.
- Die Fachkonferenzen jeder Schule sollten sich auf allgemeingültige Kriterien für die Zusammensetzung der Note vor allgemeine Mitarbeit (mündliche Mitarbeit, Heftführung, Referate, …) einigen und die Kriterien veröffentlichen.
- Eine Verpflichtung zur mündlichen Mitarbeit will die LEV Gymnasien ersetzen durch verschiedene Möglichkeiten der Leistungserbringung.
- Musik/Kunst
- Bis einschließlich Klasse 8 sollte auf eine Notengebung in Musik und Kunst verzichtet werden.
- In der Oberstufe sollte Ersatzleistungen für praktische Arbeiten möglich sein.
- Sport
- Bis einschließlich Klasse 8 sollte auf eine Notengebung im Fach Sport verzichtet werden.
- In der Oberstufe sollte die Sportnote nur auf Wunsch in die Abiturnote eingehen.
- Zeunigsnoten
- Zeugnisse sollten weiterhin in schriftlicher Form und mit Noten erstellt werden.
- Kopfnoten beschreiben ausschließlich schulbezogene Verhaltensweisen und gehören nicht auf Abschlusszeugnisse.
- Im Ganzjahreszeugnis sollten pro Fach drei Noten aufgelistet werden: Note des ersten Halbjahres, Note des zweiten Halbjahres, Ganzjahresnote.
- Nachteilsausgleiche
- Eltern sollten beim Schulwechsel auf die weiterführende Schule routinemäßig über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs und die Vorgehensweise bei der Antragstellung informiert werden.
- Lehrkräfte müssen bei der Festlegung und Umsetzung der Nachteilsausgleiche besser als bisher unterstützt werden.
Bitte lesen Sie die vollständige Stellungnahme der LEV Gymnasien für die Begründung der Entscheidungen und die Quellenangaben zu den einzelnen Themen.