Minimierung von Unterrichtsausfall
Zustand: Temporärer Ausfall von Unterricht an saarländischen Gymnasien gehört zum Tagesgeschäft. Pufferzeiten in den Lehrplänen, Vertretungsleistungen durch Lehrer vor Ort oder der Einsatz von “Feuerwehrlehrern” sind geeignete Mittel, um einen Teil der Ausfallzeiten aufzufangen. Allerdings gibt es Hinweise aus der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft auf Ausfälle, die in größerem Umfang nicht ausgeglichen werden. Es handelt sich sowohl um temporäre Ausfallzeiten bei längeren oder wiederholten Erkrankungen als auch um strukturelle Ausfälle z.B. durch fehlende Lehrkräfte in einzelnen Fächern. Insbesondere in Verbindung mit G8 stellt der Unterrichtsausfall ein gewichtiges Problem dar – schränkt doch die hohe tägliche Stundenbelastung die Möglichkeit ein, ausgefallene Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Durch die Unterstützung des saarländischen Fehlstundenportals bemüht sich die LEV Gymnasien, Tendenzen bei den Ausfallzeiten aufzeigen zu helfen.
Analyse: Die Schulpflicht saarländischer Kinder muss sich in einer Versorgungspflicht durch das Land mit einem adäquaten Bildungsangebot widerspiegeln. Bei Abiturprüfungen kann nicht berücksichtigt werden, wenn einige Schüler unter einem unverschuldeten Mangel an Lerngelegenheiten zu leiden hatten. Darüber hinaus kann die Vermeidung von Versorgungslücken bei der sekundären Bildung präventiv wirken und Mehrkosten durch Klassenwiederholungen oder Studienabbrüche reduzieren helfen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist außerdem eine übermäßige Belastung der Lehrkräfte durch zusätzliche Unterrichtsverpflichtungen in Form von Vertretungsstunden zu vermeiden. Eine ehrliche und kontinuierliche Bestandsaufnahme der Ist-Soll-Differenz ist deswegen unabdingbar. Aufbauend auf belastbaren Zahlen muss eine konsequente Planung ausreichender Ersatzkräfte erfolgen.
Forderung: Die LEV Gymnasien fordert die Offenlegung statistischer Daten zum Unterrichtsausfall an saarländischen Gymnasien. Es sind Umfang und Ursache der Ausfälle zu vermerken sowie Qualität und Inhalt des Ersatzunterrichts (Fachunterricht, Betreuung, …). Sollten entsprechende Daten nicht erhoben werden, ist es unerlässlich, jetzt – etwa nach dem Vorbild Bayerns oder Nordrhein-Westfalens) – mit einer Datensammlung zu beginnen. Dabei müssen Freistunden und Vertretungsstunden sowie die Qualität der Vertretung erfasst werden. An der Auswertung und Interpretation der Daten sowie Entscheidungen über nötige Konsequenzen sind Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen zu beteiligen. Um kurzfristige Ausfälle besser ausgleichen zu können, sind u.U. die Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte an den Schulen zu senken. Für den Ausgleich von Langzeiterkrankungen müssen genügend Ersatzkräfte eingeplant werden. Liegen substanzielle strukturelle Ausfälle vor, sollte über die Attraktivität des Berufs des Gymnasiallehrers im Saarland nachgedacht und eine entsprechende Neuausrichtung eingeleitet werden. Dazu gehören nachhaltige Entscheidungen zur Besoldung und zur Vermeidung der Abwanderung ausgebildeter Lehrkräfte in andere Bundesländer. Der schulformspezifische Einsatz von Gymnasiallehrern ist zu gewährleisten. Bei der Planung von Neueinstellungen sind neueste Vorhersagen zur demographischen Entwicklung zu beachten, z.B. die Bertelsmann-Studie von 2017, die bis zum Jahr 2030 8% mehr Schüler voraussagt).
→ Sammlung und Offenlegung statistischer Daten zum Unterrichtsausfall
→ Garantie von Ersatzunterricht durch Senkung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte und Einstellung ausreichend vieler Ersatzlehrkräfte
→ Steigerung der Attraktivität des Berufs des Gymnasiallehrers im Saarland
Quellen:
– Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen, 2017-2022
– K. Klemm, D. Zorn: Demographische Rendite adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen, Bertelsmann Stiftung, 2017