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Gymnasiale Oberstufe

Das Bildungsministerium hat der Landeselternvertretung der Gymnasien die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Änderung der Oberstufenverordnung Stellung zu nehmen. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante erweiterte Auswahl bei den Leistungskursen (L-Kursen, früher E-Kurse). Das Saarland folgt damit einem bundesweiten Trend, mit der Vermittlung vertiefter fachlicher Kenntnisse auf die Unzufriedenheit von Hochschulen und Ausbildern zu antworten. Wir betrachten große Teile des vorgelegten Entwurfs als richtungsweisend für eine zielführende Modernisierung der saarländischen Oberstufe. Dennoch sollte man nicht die Chance verstreichen lassen, im Rahmen dieser umfassenden Überarbeitung weitere Anpassungen vorzunehmen. Als Elternvertreter orientieren wir uns dabei v.a. an individuellen Schülerinteressen, dem Sichtbarmachen von Leistungsfähigkeit unter verbesserten Prüfungsbedingungen und an der Entwicklung hin zu einer “individualisierten” Oberstufe.

Einführungsphase

Individualisierung bedeutet, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Entwicklungen und Geschwindigkeiten zu berücksichtigen. Die LEV Gymnasien plädiert deswegen für eine Ausweitung von Ausnahmeregelungen für individuelle Bildungswege:

  1. Die Einführungsphase sollte in bestimmten Ausnahmefällen an allgemein bildenden Gymnasien und an Gymnasien mit berufsbezogener Fachrichtung übersprungen werden dürfen (vgl. §7 GOS-VO in der Stellungnahme)
  2. Für Schüler mit Unterricht in drei Fremdsprachen in der Sekundarstufe I sollte in der Einführungsphase eine beliebige dieser Fremdsprachen abgewählt werden dürfen (vgl. § 9 GOS-VO in der Stellungnahme). Die derzeitige Regelung führt insbesondere zu einer Schwächung von Französisch und steht im Gegensatz zur Frankreichstrategie des Saarlandes. 
Qualifikationsphase

Die neue Oberstufenverordnung sieht eine wesentlich größere Auswahl an Leistungskursen vor als bisher. Die LEV Gymnasien begrüßt diese Flexibilisierung ausdrücklich und erwartet eine positive Auswirkung auf Motivation und Lernerfolg der Schüler. Nach Meinung der Elternvertreter kann es sinnvoll sein, die Entwicklung hin zu mehr Individualisierung noch etwas auszudehnen:

  1. An Schulen mit berufsbezogener Fachrichtung sollte darauf verzichtet werden, ein Profilfach zum L-Kurs wählen zu müssen. Trotzdem sollte eine Belegpflicht erhalten bleiben sowie die Pflicht, ein Abiturprüfungsfach aus der Menge der Profilfächer auszuwählen (vgl. § 12 in der Stellungnahme).
  2. Der Grundkurs Geschichte soll auf zwei Stunden herabgestuft werden, während Erdkunde und Politik in der neuen GOS dreistündig unterrichtet werden sollen. Die LEV Gymnasien glaubt, dass dies – trotz der Pflichtbelegung für alle Schüler für zwei Schulhalbjahre – zu einer Schlechterstellung des Faches Geschichte führt. Wir empfehlen die mögliche “Aufstockung” durch ein einstündiges Additum zum dreistündigen Fach für interessierte Schüler (vgl. § 14 in der Stellungnahme).
  3. Der Grundkurs Informatik wird nur zweistündig angeboten, die Wahl eines Neigungsfaches ist nicht mehr möglich. Da an vielen Schulen kein Leistungskurs zustande kommen wird, empfiehlt die LEV Gymnasien aufgrund der zentralen Bedeutung des Faches Informatik für das moderne Leben und für den aktuellen Strukturwandel des Saarlandes dringend eine Aufwertung dieses Faches. Informatik sollte grundsätzlich als dreistündiger G-Kurs angeboten werden (vgl. § 14 in der Stellungnahme).
  4. Die neue Oberstufenverordnung führt im Vergleich zur aktuellen dazu, dass in der Regel mehr “Lücken” im Kursplan gefüllt werden müssen. Die LEV Gymnasien empfiehlt, eine größere Auswahl moderner zweistündiger Kurse einzurichten, wie z.B. Japanisch, Rhetorik, Geologie, …  (vgl. § 14 in der Stellungnahme).
  5. Das Seminarfach soll nach dem Entwurf zum optionalen Fach herabgestuft werden. Erste Studien belegen aber, dass Schüler nach einem hochwertig unterrichteten Seminarfach mit besseren Voraussetzungen in Studium oder Ausbildung starten. Außerdem benötigen die Heranwachsenden mehr denn je eine fundierte Unterstützung bei ihrer Orientierung in Studien-. und Berufswahl. Die LEV Gymnasien ist für die Beibehaltung eines verpflichtenden, mindestens zweistündigen Seminarfaches (vgl. § 15 in der Stellungnahme).
  6. Die LEV Gymnasien empfiehlt die Einführung eines dritten Leistungskurses, der vor den Abiturprüfungen zum Grundkurs herabgestuft werden kann. Dies ist im Rahmen der neuen Vorgaben realisierbar und führt zu einer zusätzlichen Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Fächern von besonderem Interesse (vgl.  § 17 in der Stellungnahme).
  7. Die LEV Gymnasien empfiehlt die Gleichstellung des Faches “Darstellendes Spiel” mit den Fächern Musik und Bildende Kunst in jeder Beziehung (vgl. § 17 in der Stellungnahme).
  8. Aufgrund von Krankheit oder Verletzung kann ein benoteter Sportunterricht in der Oberstufe verhindert werden – dieser Fall kann auch eintreten, wenn der Schüler bereits längere Zeit in der Qualifikationsphase verbracht hat. Weil in solchen Fällen ein “Umstieg” in andere Fächer kaum möglich scheint, sollten Schüler mit einer attestierten Sportbefreiung generell die Möglichkeit erhalten, sich zwischen der Belegung eines Ersatzfaches und der Anfertigung einer benoteten theoretischen Facharbeit zu entscheiden (vgl. § 17 in der Stellungnahme).
  9. Alte und neue Oberstufenverordnung sehen vor, dass nicht nur in den L-Kursen (E-Kursen), sondern auch in den G-Kursen in jedem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase zwei schriftliche Arbeiten geschrieben werden. Dass der Entwurf der neuen Verordnung es vorsieht, bei zweistündigen Grundkursen eine dieser Arbeiten durch einen alternativen Leistungsnachweis zu ersetzen, löst nach Meinung der LEV Gymnasien nicht das Problem einer viel zu engen Taktung von Überprüfungen. In praktisch allen anderen Bundesländern ist die Zahl der “Großen Leistungsnachweise” in den Grundkursen auf einen reduziert. Eine solche Regelung fordern die Elternvertreter auch für das Saarland, damit ein “Lernen von Test zu Test” vermieden wird und genug Zeit bleibt, für nachhaltiges Lernen und Üben (vgl. § 24 in der Stellungnahme).
  10. Der berufliche Teil der Fachhochschulreife sollte nach Meinung der LEV Gymnasien im Rahmen der GOS-VO spezifiziert werden (vgl. § 27 in der Stellungnahme).
Abiturprüfung

Für den persönlichen Lebensweg und im Wettbewerb mit Schülern anderer Bundesländer sind Heranwachsende darauf angewiesen, im Rahmen fairer und vergleichbarer Prüfungsbedingungen ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen:

  1. Im Saarland sind derzeit fünf Abiturprüfungen Vorschrift. In mindestens vier anderen Bundesländern müssen die Schüler nur vier Prüfungen ablegen. Wo fünf Prüfungen vorgesehen sind, kann fast überall eine der Prüfungen entweder durch eine besondere Lernleistung ersetzt oder der Umfang der Prüfungsthemen eingeschränkt werden. Deswegen fordert die LEV Gymnasien die Herstellung vergleichbarer Bedingungen für saarländische Schüler entweder durch eine Reduzierung der Prüfungszahl oder andere Wahlmöglichkeiten bei Prüfungsleistungen (vgl. § 28 in der Stellungnahme).
  2. Im neuen Entwurf ist vorgesehen, dass Abiturprüfungen in zweistündig unterrichteten Fächern nur noch schriftlich erfolgen dürfen. Dies halten die Elternvertreter für eine Überregulierung und fordern ein Aufheben der Einschränkungen (vgl. § 34 in der Stellungnahme).
  3. Aufgrund vielfältiger Erfahrungen aus dem Alltag von Schülern und Eltern fordert die LEV Gymnasien Ausnahmeregelungen bei der Zulassung von Prüfungsfächern, die in der Einführungsphase nicht belegt waren (vgl. § 35 in der Stellungnahme).
  4. Für alle Abiturprüfungen mit einer thematischen Auswahl empfehlen die Elternvertreter die Aufstockung der Prüfungszeit um eine Auswahlzeit (vgl. § 38 in der Stellungnahme).
  5. Ein Rücktritt von freiwilligen mündlichen Prüfungen sollte bis einen Tag vor der Prüfung ohne Nachteile möglich sein (vgl. § 46 in der Stellungnahme).
  6. Die geplanten mündlichen Abweichprüfungen (bei einem Unterschied der Abiturprüfungsnote von der Vornote in einem Fach um 4 Punkte oder mehr) lehnt die LEV Gymnasien nachdrücklich ab. Das mündliche Prüfungsformat eignet sich wegen seiner geringeren Zuverlässigkeit nicht als Korrektiv für eine schriftliche Prüfung. Insbesondere sollten Zusatzprüfungen ausgeschlossen sein, wenn dadurch ein Bestehen des Abiturs gefährdet ist  (vgl. § 46 in der Stellungnahme).
  7. Die Prüfungsbedingungen mündlicher Abiturprüfungen müssen dringend modernen Maßstäben angepasst werden: Eine zuverlässige Ankündigung von Prüfungstermin und -uhrzeit mindestens einen Tag im Voraus halten die Eltenrvertreter für unerlässlich. Auch sollte die Gruppe möglicher Zuhörer streng limitiert und teilweise von der Zustimmung des Prüflings abhängig gemacht werden  (vgl. § 47, 49 in der Stellungnahme).

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Quellen:

D. Bosse: Lerngelegenheit Seminarkurs – wissenschaftspropädeutisches Arbeiten zwischen Hochschulvorbereitung und Berufsorientierung, in F. Eberle, B. Schneider-Taylor, D. Bosse: Abitur und Matura zwischen Hochschulvorbereitung und Berufsorientierung, Springer, 2014

R. Brüggemann, K. Driesel-Lange, C. Weyer: Instrumente zur Berufsorientierung – Pädagogische Praxis im wissenschaftlichen Diskurs, Waxmann, 2017

M. Gröger, J. Schmitz: Verhilft das Seminarfach in Thüringen zu einer stärkeren Ausprägung heute besonders geforderter Kompetenzen – Befunde aus Studien zum naturwissenschaftlichen Bereich, Zur Didaktik der Physik und Chemie: Probleme und Perspektiven, Nr. 22, S. 83-85, 2002